-
1 für eine Schuld haften
нареч.Универсальный немецко-русский словарь > für eine Schuld haften
-
2 haften
auf dem Hause haften viele Schulden у (э́той) фи́рмы мно́го долго́вaller Augen hafteten auf dem Redner взо́ры всех бы́ли прико́ваны к ора́торуdas Unglück hattet ihm an den Fersen несча́стье пресле́дует его́ (букв. по пята́м)haften I vi (in D) застрева́ть; кре́пко сиде́ть (в чем-л.); im Gedächtnis [im Kopfe] haften остава́ться в па́мяти, запомина́тьсяhaften II vi (für A) отвеча́ть, быть отве́тственным, нести́ отве́тственность (за кого́-л., за что-л.); руча́ться (за кого́-л., за. что-л.); гаранти́ровать (что-л.)die Eltern haften für ihre Kinder роди́тели отвеча́ют за свои́х дете́йfür eine Schuld haften поручи́ться за долгmit seinem Köpfe für etw. (A) haften руча́ться за что-л. голово́йhaften отвеча́ть (соотве́тствовать) -
3 haften
I vi1) ( an D) прилипать, приставать (к чему-л.)2) ( in D) застревать; крепко сидеть (в чём-л.)im Gedächtnis( im Kopfe) haften — оставаться в памяти, запоминатьсяII vi (für A)отвечать, быть ответственным, нести ответственность (за кого-л., за что-л.); ручаться (за кого-л., за что-л.); гарантировать (что-л.)die Eltern haften für ihre Kinder — родители отвечают за своих детейfür eine Schuld haften — поручиться за долгmit seinem Kopfe für etw. (A) haften — ручаться за что-л. головой
См. также в других словарях:
Haften — Haften, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, hangen oder kleben bleiben, fest, unbeweglich auf etwas bleiben. 1. Eigentlich. Papier, welches mit bloßem Wasser aufgeklebet wird, haftet nicht, oder bleibt nicht haften. Der Boden … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
schuld — [ʃʊlt]: in der Wendung [an etwas] schuld sein: [an etwas] die Schuld haben, [für etwas] verantwortlich sein: er ist schuld [an dem ganzen Unheil]. * * * schụld 〈Adj.; nur präd. u. adv.; Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben „sein“,… … Universal-Lexikon
Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… … Universal-Lexikon
Schuld, die — Die Schuld, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Auge für Auge — (hebräisch עין תּחת עין ajin tachat ajin) ist Teil eines Rechtssatzes aus dem Sefer ha Berit (hebr. Bundesbuch) in der Tora für das Volk Israel (Ex 21,23–25 EU): „… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand,… … Deutsch Wikipedia
Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… … Lexikon der Economics
Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Haftung (Recht) — Unter Haftung versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als… … Deutsch Wikipedia
Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Haftungsrisiko — Unter Haftung versteht man das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). Aufgrund seines Gewaltmonopols hat ausschließlich der Staat das Recht und die Befugnis, seinen Strafanspruch… … Deutsch Wikipedia
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon