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für eine Schuld haften

См. также в других словарях:

  • Haften — Haften, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, hangen oder kleben bleiben, fest, unbeweglich auf etwas bleiben. 1. Eigentlich. Papier, welches mit bloßem Wasser aufgeklebet wird, haftet nicht, oder bleibt nicht haften. Der Boden …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • schuld — [ʃʊlt]: in der Wendung [an etwas] schuld sein: [an etwas] die Schuld haben, [für etwas] verantwortlich sein: er ist schuld [an dem ganzen Unheil]. * * * schụld 〈Adj.; nur präd. u. adv.; Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben „sein“,… …   Universal-Lexikon

  • Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… …   Universal-Lexikon

  • Schuld, die — Die Schuld, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Auge für Auge — (hebräisch עין תּחת עין ajin tachat ajin) ist Teil eines Rechtssatzes aus dem Sefer ha Berit (hebr. Bundesbuch) in der Tora für das Volk Israel (Ex 21,23–25 EU): „… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand,… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… …   Lexikon der Economics

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haftung (Recht) — Unter Haftung versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftungsrisiko — Unter Haftung versteht man das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). Aufgrund seines Gewaltmonopols hat ausschließlich der Staat das Recht und die Befugnis, seinen Strafanspruch… …   Deutsch Wikipedia

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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